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Informationen zur Ausbildung

Nachfolgend findet Ihr die wichtigsten Informationen zur Ausbildung.

Voraussetzungen nach § 42 LuftPersV
  • ein Mindestalter von 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • einen Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Kopie des Führerscheines
  • und natürlich den Spaß am Fliegen (ganz groß geschrieben!)

Für die Ausbildung stehen die modernen leicht zu fliegenden Ultraleichflugzeuge Ikarus C-42 (aerodynamisch gesteuert) und Trike Royal 912 (gewichtskraftgesteuert) zur Verfügung.


Notwendige Unterlagen
  • eine Anmeldung zu Beginn der Ausbildung (Ausbildungsmeldung)
  • ein Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Gesundheitsuntersuchung, eine Brille z.B.
    ist kein Hindernis) - Fliegerärzte in Deutschland
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis beantragt wurde
    (Erhältlich beim örtlichen Einwohnermeldeamt)
  • ein Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses oder Kopie des Führerscheines
  • eine Kopie des Personalausweis bzw. Reisepass

Theorie

Die Theoretische Ausbildung wird am Flugplatz Sprossen durchgeführt und umfasst 65 Unterrichtsstunden in den Fächern:

  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Technik
  • Navigation
  • Flugfunk
  • Verhalten in besonderen Fällen


Eine anschließende schriftliche Theorie-Prüfung wird von einem Beauftragten des Deutschen Aero Club (DAeC) oder Deutschen Ultraleichtflug Verband (DULV) im »Multiple-Choice-Test« abgenommen. Das ist gar nicht so schwer, es ist immer nur eine Antwort richtig, aber ganz ohne Lernen geht´s auch nicht. Bei 40 Fragen pro Fach darf man sich 7 Fehler erlauben, in jedem Fach.

Die Theorieprüfung setzt das fachliche Wissen für gewichtskraft- sowie für aerodynamisch gesteuerte Luftfahrzeuge voraus, dies ist sehr praktisch, da man davon ausgeht früher oder später auf die andere Art zu wechseln. Eine nochmalige Theorieausbildung wird dann erlassen.


Praxis

Parallel zur Theorie-Ausbildung kann/sollte schon mit der Praxis begonnen werden, das ist zudem empfehlenswert, um die erlernten Theoriekenntnisse in der Praxis (und umgekehrt) anwenden zu können. Für die Praxis-Ausbildung sind vom Gesetzgeber 25 (Trike) bzw. 30 (Dreiachser) Flugstunden vorgeschrieben, wenn die Ausbildung innerhalb eines Jahres (12 Monate) abgeschlossen wird. Für den Fall, dass es länger dauern sollte (was wir nicht hoffen wollen), müssen 5 Stunden mehr geflogen werden.

Im Anschluss erfolgt eine Praxis-Prüfung, bei der ihr einen Streckenflug planen und durchführen und sogenannte Ziellandungen absolvieren müsst. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung dürft ihr Euch wenige Tage später (nach Ausstellung der Lizenz)

»Luftsportgeräteführer«

nennen. Von nun an seid Ihr berechtigt allein und ohne Aufsicht des Fluglehrers Flüge in ganz Deutschland zu unternehmen und die Faszination »Fliegen« eigens erleben.

Der Flugschein wird mit einer Gültigkeit von

60 Monaten (5 Jahre)

ausgestellt und wird bei ausreichender Flugpraxis (12 Flugstunden in 24 Monaten) problemlos verlängert.


Funkausbildung

An unkontrollierten Flugplätzen wird zur Sicherung des Flugbetriebes genau wie an den großen Flughäfen per Funk kommuniziert. Dafür reichen die in der Theorieausbildung vermittelten Kenntnisse aus, die während der Praxis-Ausbildung vertieft und schließlich in der Paxis-Prüfung nachgewiesen werden. Die Sprache ist deutsch.

Möchtet ihr in eine Kontrollzone einfliegen, um sie z.B. zu durchqueren oder auch um auf einem großen Flughafen zu landen, so ist ein »Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunk« (BZF II) notwendig. Hierbei ist ein gesonderter Lehrgang erforderlich, welchen auch die Flugschule anbietet. Die Prüfung wird durch die Bundesnetzagentur abgenommen. Dieses Flugfunkzeugnis ist lebenslang gültig und berechtigt für den Flug in Deutschland. Möchtet ihr den deutschsprachigen Raum verlassen, so ist das BZF I (in englischer Sprache) erforderlich.

 
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